Ankauf / Verkaufsservice

Du hast einen übervollen Kleiderschrank und findest es wird Zeit, Platz für Neues zu schaffen? Dann melde Dich doch bei styleout.ch! Ich bin immer auf der Suche nach Markenartikeln und Accessoires.

Falls Du in einer der Regionen Frauenfeld, Schaffhausen, Winterthur und Zürich wohnst, komme ich auch gerne vorbei und hole die Artikel bei Dir zuhause ab.

PDF für Kommissionsartikel

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kommissionsartikel

 

  1. Warenannahme:

Der Kunde liefert die Ware nach telefonischer Absprache ins Geschäft. Innerhalb von 3 Arbeitstagen wird die Ware kontrolliert, ausgesucht und preislich bewertet. Nach Auswahl der Kommissionsartikel wird ein detaillierter Warenschein erstellt. Innerhalb einer Woche ab Warenannahme bitten wir um Abholung der nicht angenommenen Ware.

 

  1. Warenzustand:

Wir nehmen gerne ausgewählte Designer-Ware aus dem oberen Preissegment in Kommission. Die Ware sollte sich in einem einwandfreien Zustand befinden, gereinigt, gebügelt sein. Wir behalten uns vor, nicht gereinigte Kleidung entweder zu retournieren oder auf Kosten des Kunden reinigen zu lassen.

 

  1. Verkaufsfrist:

Die Verkaufsfrist der angenommenen Ware beträgt 3 bis 6 Monate. Nach Ablauf der Auftragsfrist muss der Kunde seine nicht verkaufte Ware innerhalb 1 Woche abholen.

 

  1. Vorzeitige Abholung:

Wird ein Artikel vor Ablauf der Verkaufsfrist zurückgenommen, kann eine Aufwandsentschädigung von CHF 50.- pro Artikel eingefordert werden.

 

  1. Kundenerlös:

Der Kunde erhält 50% vom Verkaufserlös (exkl. Umtriebs Entschädigung.), ausgenommen speziell vereinbarte Waren. Die Auszahlung erfolgt stets in bar.

 

  1. Markenschutz:

Der Kunde erklärt verbindlich und haftet dafür, dass die übergebene Ware sein Eigentum ist. Wir nehmen ausschliesslich „ORIGINAL-WARE“ an und keine Fälschungen (Plagiate). Bei gefälschten Artikeln wird Anzeige erstattet. Der Eigentümer der Ware haftet für alle zivilrechtlichen Ansprüche, welche sich aus dem Verkauf von Plagiaten ergeben können. Zusätzlich schuldet der Eigentümer dem Inhaber, den vereinbarten Kommissionspreis als Entschädigungsaufwand.

 

  1. Haftung:

Für Beschädigungen an Waren, Verlust durch Diebstahl, Einbruch oder höhere Gewalt, wird keine Haftung übernommen.